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BFH 08.03.1990 IV R 60/89
Einkommensteuer; | gewillkürtes Betriebsvermögen bei Miteigentümergemeinschaften (§ 4 EStG)
Nach dem verliert ein zum gewillkürten Betriebsvermögen gehörender Miteigentumsanteil an einem Grundstück die Betriebsvermögenseigenschaft nicht dadurch, daß der Anteil des anderen Miteigentümers hinzuerworben, aber nicht dem Betriebsvermögen zugeordnet wird, sondern Privatvermögen bleibt.