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Track 02-06 | Lohnsteuer: Positive Klarstellungen des BMF zu Home-Office-Pauschale und häuslichem Arbeitszimmer
Das BMF hat wichtige Zweifelsfragen während der Corona-Pandemie zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Home-Office-Pauschale beantwortet. Für die Praxis ist insbesondere von Bedeutung, dass kein anderer Arbeitsplatz vorliegt, wenn der Arbeitnehmer aus Gründen des Gesundheitsschutzes (Vermeidung von Kontakten mit Kollegen) zu Hause gearbeitet hat. Eine ausdrückliche Anweisung des Arbeitgebers ist hierfür nicht erforderlich.
In unserer April-Ausgabe 2021 hatten wir Sie umfassend über die neue Home-Office-Pauschale informiert. Und Sie auf einige coronabedingte Besonderheiten beim häuslichen Arbeitszimmer hingewiesen. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Zweifelsfragen zu beiden Komplexen beantwortet. Und siehe da: Die Aussagen des BMF liegen ganz auf der Linie unserer Berichterstattung. – Zum Warmwerden sollten wir aber erst einmal die Regelungen zur Home-Office-Pauschale zusammenfassen.
Gerne. – Wer ausschließlich im Home-Office arbeitet – und kein häusliches Arbeitszimmer absetzen kann oder darauf verzichtet –, kann bei den Steuerveranlagungen für 2020 und für 2021 für jeden Kalendertag einen Pa...