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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 18 | Erbschaftsteuer: Feststellung des Grundbesitzwerts gegenüber Vermächtnisnehmern ist wirksam

Bei einem Grundstücksvermächtnis ist für den Erben und für den Vermächtnisnehmer jeweils derselbe, gesondert festzustellende Grundbesitzwert der Besteuerung zugrunde zu legen. Eine eigene Feststellung gegenüber dem Vermächtnisnehmer sieht das Gesetz nicht vor. Erlässt die Finanzverwaltung gleichwohl einen eigenständigen Feststellungsbescheid, ist dieser laut Bundesfinanzhof zwar mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig, aber dennoch wirksam.

Auch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Verfahrensrecht ist eine Erwähnung wert. Es geht konkret um die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts gegenüber einem Vermächtnisnehmer.

Bei einem Erbfall mit Vermächtnisanordnung erfüllen sowohl der Erbe als auch der Vermächtnisnehmer den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Der Erbe erwirbt durch den Erbanfall, der Vermächtnisnehmer durch das Vermächtnis. Die beiden Erwerbe erfolgen unabhängig voneinander. Der Erbe kann den Wert des Vermächtnisses als Nachlassverbindlichkeit von seinem Erwerb abziehen.

Gegenstand des Erwerbs des Vermächtnisnehmers ist der schuldrechtliche Anspruch gegen den Erben. Bei einem Grundstücksvermächtnis ist für den Erwerb des Erben und für den des V...

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