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Track 15-16 | Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltliche Übertragung grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch
Hat der Steuerpflichtige die Veräußerung eines Grundstücks angebahnt, liegt ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten grundsätzlich nicht vor, wenn er das Grundstück unentgeltlich auf seine Kinder überträgt und diese das Grundstück an den Erwerber veräußern. Der Veräußerungsgewinn ist dann nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs bei den Kindern nach deren steuerlichen Verhältnissen zu erfassen.
Auch zu privaten Veräußerungsgeschäften haben wir eine interessante Entscheidung des Bundesfinanzhofs ausgewählt. Es geht konkret darum, ob sich die unentgeltliche Übertragung einer Immobilie vor ihrer Veräußerung als Gestaltungsmissbrauch darstellen kann.
Die Klägerin hatte ein Grundstück erworben. Ein Jahr später übertrug sie dieses unentgeltlich jeweils zu hälftigem Miteigentum auf ihren volljährigen Sohn und ihre volljährige Tochter. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom selben Tag verkauften die Kinder das Grundstück an einen Dritten. Sie erlösten dabei knapp 100.000 € mehr als ihre Mutter ein Jahr vorher gezahlt hatte. Der Kaufpreis ging je zur Hälfte an den Sohn und die Tochter. Die Verkaufsverhandlungen mit dem Käufer waren...