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NWB Nr. 42 vom Seite 3527 Fach 3 Seite 12145

Die Neufassung des § 6b EStG durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz

von Dipl.-Kauffrau Kerstin Heinemann, Düsseldorf

I. Einleitung

Zu den Kernpunkten des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes zählt eine Neufassung des § 6b EStG, der zwei wesentliche Änderungen erfährt. Sie betreffen zum einen die Übertragungsmöglichkeiten stiller Reserven zwischen dem Mitunternehmer und der Mitunternehmerschaft. Hierbei ist die erst durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingeführte sog. gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise wieder rückgängig gemacht und durch die bereits zuvor geltende gesellschafterbezogene Betrachtungsweise ersetzt worden.

Zum anderen betreffen die Änderungen den Kreis der begünstigten Reinvestitionsobjekte. Da natürliche Personen - im Gegensatz zu Körperschaften - nicht von der Steuerbefreiung gem. § 8b Abs. 2 KStG profitieren und die Veräußerung von Anteilen an KapGes im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens stpfl. ist, sieht der neugefasste § 6b Abs. 10 EStG nunmehr für natürliche Personen und PersGes, an denen keine KapGes beteiligt sind, eine Übertragungsmöglichkeit dieser Veräußerungsgewinne vor. Die Übertragung der Gewinne ist jedoch beschränkt auf 500 000 €. Die Neuregelungen gelten gem. § 52 Abs. 18a EStG für Veräußerungen, die nach dem 31. 12. 2001 vorgenommen werden.

II. Voraussetzungen für die Über...

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