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Besteuerung von Veräußerungsgewinnen natürlicher Personen nach dem Halbeinkünfteverfahren
I. Einleitung
Da in diesem Beitrag nur Veräußerungsvorgänge natürlicher Personen behandelt werden, die vom Halbeinkünfteverfahren erfasst werden, bleiben Veräußerungsvorgänge durch eine GmbH, die Anteile an einer weiteren GmbH in ihrem Betriebsvermögen hält, ebenso unberücksichtigt wie die Frage der Besteuerung von Mitunternehmerschaften, die Anteile an einer GmbH veräußern. Im Folgenden werden von den Grundlagen des Halbeinkünfteverfahrens ausgehend die u. E. wesentlichen Fragestellungen behandelt, die sich bei der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften durch natürliche Personen ergeben. Insbesondere werden dabei auch die sich durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz (UntStFG v. , BGBl 2001 I S. 3858) ergebenden Änderungen behandelt.
Zunächst wird jedoch die Reichweite der Systemumstellung an einem Beispiel erläutert. Ob ein Veräußerungstatbestand nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert wird, ist nämlich von Bedeutung dafür, ob der Veräußerungserlös zur Hälfte zu versteuern ist oder ob die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG (sog. Fünftelregelung) greift. Die Wiedereinführung des halben durchschnittlichen Steuersatzes nach § 34 Abs. 3 EStG durch das StSenkErgG erfass...