Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
6. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Tschechische Republik
Allgemeines
Die tschechische Umsatzsteuer (daň z přídané hodnoty – DPH) entspricht inzwischen weitestgehend den wesentlichen Positionen/Definitionen der MwStSystRL.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL.
Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist möglich und erfolgt auf Antrag. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Unternehmen entweder finanziell oder organisatorisch verbunden sind. Finanzielle Verbundenheit ist gegeben, wenn die Beteiligung an einer Gesellschaft oder die Stimmrechte in Bezug auf diese Gesellschaft – direkt oder indirekt – mindestens 40 % betragen. Eine organisatorische Eingliederung kann sich beispielsweise aufgrund von mindestens einer Person ergeben, die in den Führungsgremien aller betroffenen Gesellschaften tätig ist. Zudem besteht die Einschränkung, dass nur Gesellschaften mit Sitz oder Betriebsstätte in der Tschechischen Republik für die Gruppenbesteuerung/Organschaft infrage kommen und die finanzielle oder organisatorische Verbundenheit auch unmittelbar zwischen diesen Gesellschaften bestehen muss. In Bezug auf die finanzielle Verbundenheit müssen also beispielsweise nicht nur die Mitglieder der Gruppe/Organschaft...