Matthias Feldt, Diana Ellenberg, Erik Brutscheidt, Marc R. Plikat, Daniela Gerhards

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

6. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01002-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59386-4

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Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten (6. Auflage)

Russland

Allgemeines

Die Mehrwertsteuer (MWSt) wurde 1992 in Russland eingeführt. Seit dem regelt insbesondere das Kapitel 21 der russischen Abgabenordnung die MWSt.

Die russische MWSt und die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie der EU beruhen auf denselben Grundprinzipien. Im Detail finden sich jedoch bedeutende Abweichungen, die insbesondere für nicht in Russland ansässige Unternehmen von Relevanz sind.

Die russische MWSt wird üblicherweise НДС abgekürzt (Налог на добавленную стоимость / Nalóg na dobávlennuyu stóimost' – NDS).

Unternehmer/Organkreis

Das russische MWSt-Recht kennt keinen dem EU-Recht vergleichbaren Unternehmerbegriff. Steuerzahler sind vom Grundsatz her alle Organisationen mit einer staatlichen Registrierungspflicht, Einzelunternehmer sowie Personen, die MWSt bei der Einfuhr von Waren nach Russland schulden.

Steuerzahler, die innerhalb der letzten drei Monate (Steuerperiode) einen monatlichen Nettoumsatz von unter 2 Mio. Rubel hatten und nicht mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren handeln, können sich für eine Dauer von 12 Monaten von ihren Anmelde- und Zahlungspflichten befreien lassen. Die Befreiung entfällt automatisch, wenn der Nettoumsatz eines Folgequartals 2 Mio. Rubel ü...

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

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