Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
6. Aufl. 2021
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Österreich
Allgemeines
Die EU-Bestimmungen wurden in starker Anlehnung an das deutsche Umsatzsteuerrecht umgesetzt.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL.
Als Kleinunternehmer werden in Österreich Unternehmer mit einem Netto-Umsatz bis höchstens 35.000 € pro Jahr (bis : 30.000 €) angesehen. Für die Ermittlung der Umsatzgrenze sind Hilfsgeschäfte einschließlich der Geschäftsveräußerung und gewisse steuerfreie Umsätze, wie z. B Leistungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften, umsatzsteuerfreie freiberufliche Umsätze, nicht zu berücksichtigen. Ein einmaliges Überschreiten der Umsatzgrenze von 35.000 € um 15 % innerhalb von fünf Kalenderjahren ist unbeachtlich.
Eine umsatzsteuerliche Organschaft ist möglich. Im österreichischen Umsatzsteuergesetz (ö-UStG) ist (ähnlich wie im deutschen UStG) normiert, dass die für ein Unternehmen erforderliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit dann nicht selbständig ausgeübt wird, wenn eine „juristische Person“ (insbesondere also Kapitalgesellschaften) dem Willen eines Unternehmers derart untergeordnet ist, dass sie keinen eigenen Willen hat (Organschaft). Dies ist dann der Fall, wenn die betreffende juristische Person nach dem Gesam...