Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
6. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Griechenland
Allgemeines
Die griechische Umsatzsteuer (Foros Prostithemenis Axias – FPA) entspricht in allen wesentlichen Positionen/Definitionen der MwStSystRL.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist nicht möglich, so dass Gesellschaften jeweils gesondert registriert werden müssen.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 10.000 € übersteigt.
Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land ansässige Unternehmer betrug bis 35.000 €. Zum sind die Versandhandelsregelungen durch die Regelungen zum Fernverkauf ersetzt worden. Die individuellen Schwellenwerte je EU-Staat wurden durch einen EU-weiten Schwellenwert für Fernverkäufe von 10.000 € (für Umsätze in allen EU-Staaten zusammen; berücksichtigt werden auch Umsätze aus Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen an Nicht-Unternehmer) ersetzt. Um lokale Registrierungen zu vermeiden ist der Mini-One-Stop-Shop durch den erweiterten One-Stop-Shop bzw. Import-One-Stop-Shop ersetzt worden. Einzelheiten finde...