Matthias Feldt, Diana Ellenberg, Erik Brutscheidt, Marc R. Plikat, Daniela Gerhards

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

6. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01002-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59386-4

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Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten (6. Auflage)

Bulgarien

Allgemeines

Seit dem zählt Bulgarien zu den EU-Mitgliedsstaaten. Im Gesetzblatt Nr. 63 vom wurde das neue Gesetz über die Mehrwertsteuer (MwStG) und mit Gesetzblatt Nr. 76 vom die dazugehörenden Durchführungsbestimmungen veröffentlicht. Probleme für die Unternehmer, die geschäftliche Aktivitäten in Bulgarien haben, stellt die Sprache dar. Bulgarisch ist die einzige Sprache, die die gleichen Buchstaben wie das Russische ohne zusätzliche Sonderzeichen hat: Die kyrillische Schrift wurde somit mit Aufnahme Bulgariens in der EU eine der drei offiziellen Schriften der EU. Bulgarien hat noch nicht den Euro eingeführt. Die Landeswährung ist der Lew (BGN). Der Umrechnungskurs des Euros zum Lew beträgt 1 €/1,95583 BGN. Obwohl die Einführung des Euros bereits für 2010 geplant war, wurde die Einführung des Euros vorläufig ganz abgesagt – Bulgarien sieht sich weiterhin nicht in der Lage, die vorgegebene Defizitgrenze von 3 % einzuhalten.

Unternehmer/Organkreis

Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition der MwStSystRL. Jede Person ist steuerpflichtig, die selbständig wirtschaftlich tätig ist. Unerheblich ist, ob durch die Ausübung der Tätigkeit ein Gewinn erzielt wir...

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