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BBK Nr. 23 vom Seite 1107 Fach 27 Seite 2225

Die Prüfungsanordnung im Abgabenrecht ()

von Dipl.-Finanzwirt Markus Schlagheck, Berlin

Mit dem vorliegenden Beitrag soll die Bedeutung der Prüfungsanordnung für die steuerliche Außenprüfung untersucht werden. Ausgehend von der Darstellung der Rechtsnatur, den Rechtsgrundlagen und den inhaltlichen Bestandteilen der Prüfungsanordnung wird die Problematik des Verwertungsverbots von Tatsachenerkenntnissen aufgrund aufhebbarer bzw. nichtiger Prüfungsanordnungen ausführlich diskutiert.

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist die Prüfungsanordnung ein Verwaltungsakt i. S. des § 118 AO, mit dem dem betroffenen Prüfungssubjekt aufgegeben wird, die Außenprüfung in dem in der Anordnung näher beschriebenen Umfang zu dulden (zuletzt , BStBl 2000 II S. 306). Konkret bedeutet dies die Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Durchführung der Außenprüfung sowie die Unterlassung von Störungen der Prüfungsmaßnahmen (BFH/NV 1990 S. 139).

Verfahrensrechtlich stehen der Prüfungsanordnung die einzelnen Ermittlungsmaßnahmen des Prüfers (sog. schlichte Prüfungshandlungen oder Realakte) gegenüber, mit denen die Prüfungsanordnung vollzogen wird. Diese stellen so lange keine Verwaltungsakte dar, bis sie dem Prüfungssubjekt ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen auferlegen (z. B. Aufforderung zur Vorlage best...BStBl 1986 II S. 2

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