Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
1. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
8. Werbungskosten des Arbeitnehmers
8.1 Stellung der Werbungskosten im Einkommensteuerrecht
Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen; dies ergibt sich aus § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG. Gemeint sind damit die „Kosten der Einkommenserwerbung“, was bereits im preußischen Einkommensteuergesetz von 1891 zum Ausdruck kam und im Reichseinkommensteuergesetz von 1920 mit einer gesetzlichen Legaldefinition konkretisiert wurde. Als Grundlage der Ertragbesteuerung fungiert hierbei das objektive Nettoprinzip. Im Falle der Arbeitnehmerbesteuerung handelt es sich um den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, d. h. um „eine saldierte Rechengröße, die sich aus den Einnahmen abzgl. derjenigen Aufwendungen zusammensetzt, die bei der Erzielung der Einnahmen entstanden sind“. Derjenige Teil, der für die Erzielung der Einnahmen ausgegeben werden muss, steht also für Zwecke der Besteuerung nicht zur Verfügung; diese Form der Erwerbsausgaben bezeichnet man als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 EStG) und bei den Gewinneinkünften als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG).
Erzielt ein Arbeitnehmer sowohl Einnahmen aus selbstständiger Arbeit als auch aus nichtselbstständiger Arbeit, sind die dadurch veranlassten Aufwendungen den jew...