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Die Berichtspflichten zu Art. 8 der Taxonomie-Verordnung
Für Unternehmen, welche eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung bzw. einen nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht erstellen müssen, kommen zukünftig gem. Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO) weitere Berichtsvorgaben hinzu. Bereits für das kommende Geschäftsjahr muss von ihnen über den ökologisch nachhaltigen Anteil ihrer Umsatzerlöse, ihrer Investitionsausgaben („CapEx“) sowie ihrer Betriebsausgaben („OpEx“) berichtet werden. Die Europäische Kommission hat hierzu am die finale Fassung ihres delegierten Rechtsakts veröffentlicht, mit welchem die Angabepflichten zu diesen sog. „Taxonomie-Quoten“ präzisiert werden. Angesichts der hohen Komplexität der Vorgaben werden die berichtspflichtigen Unternehmen hierdurch jedoch vor große praktische Umsetzungsherausforderungen gestellt. Hinzu kommt, dass der im April 2021 veröffentlichte Entwurf einer Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die Anzahl der gem. der Taxonomie-VO berichtspflichtigen Unternehmen ab dem Jahr 2023 nochmals erheblich ausweiten wird. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Berichtspflichten zu Art. 8 der Taxonomie-VO und die Konkretisierungen durch den delegierten Rechtsakt und zeigt auf...