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Bilanzpolitik mit Verbrauchsfolgeverfahren
I. Einführung
Zur Vereinfachung der Bewertung bestimmter Vermögensgegenstände lässt es § 256 Satz 1 HGB zu, abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB, eine Sammelbewertung auf der Basis verschiedener Fiktionen zur Verbrauchsfolge durchzuführen. Die Möglichkeit einer Sammelbewertung dient jedoch nicht nur dem Aspekt der Vereinfachung, sondern kann auch bilanzpolitisch genutzt werden.
Im Folgenden wird erläutert und beispielhaft veranschaulicht, wie die unterschiedlichen Verfahren in Abhängigkeit von Preisentwicklung und betrieblicher Zielsetzung zur Beeinflussung des Ergebnisses eingesetzt werden können. Der Vergleich erfolgt vor dem Hintergrund einer - ebenfalls möglichen - Durchschnittsbewertung. Bei den Überlegungen wird berücksichtigt, welchen Einfluss die als Niederstwertprinzip zu interpretierende Vorschrift des § 253 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB hat.
Des Weiteren werden die
steuerrechtlichen Vorschriften
in § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG dahingehend untersucht, ob sich Rückwirkungen auf die handelsrechtliche Bilanzierung ergeben. Den Abschluss bildet eine Beurteilung, welche Methode unter Berücksichtigung der relevanten Gesichtspunkte als bilanzpolitisches Instrument am geeignetsten erscheint.