Bilanzbuchhalter-Handbuch
13. Aufl. 2021
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9. Kapitel: System der sozialen Sicherung und Sozialversicherung
A. System der sozialen Sicherung
1Unter dieser Bezeichnung kann man alle Sozialleistungsträger, die Aufgaben des Sozialgesetzbuches erfüllen und soziale Rechte verwirklichen, in Gruppen zusammenfassen, geordnet nach typischen Merkmalen wie Leistungsarten, -voraussetzungen und -zugang sowie nach ihrer Art und Finanzierung. Es kann wie folgt dargestellt werden:
2Im Sozialgesetzbuch ist in SGB I das System der sozialen Sicherung in §§ 3–10 programmatisch in sozialen Rechten, deren Leistungen in §§ 18–29 als Informationsvorschriften mit Leistungskatalog und Angabe der jeweils in Frage kommenden Leistungsträger dargestellt. Sie dienen der Information und zur Auslegung des Gesetzes sowie für die Ausfüllung von Ermessensspielräumen, nicht als subjektive Rechte und Anspruchsgrundlagen. Diese finden sich in den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs.
Bis zu ihrer Einordnung in dieses Gesetzbuch gelten insbesondere die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile:
das Bundesausbildungsförderungsgesetz,
die Reichsversicherungsordnung,
das Gesetz über die Alterssicherung der Land...