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Reichweite von § 4 Nr. 29 UStG bei steuerbegünstigten Kooperationen i. S. von § 57 Abs. 3 AO
Scheitert die Umsetzung an der Umsatzsteuer?
[i]Imberg/Brox, NWB 17/2021 S. 1222Bei vielen Vereinen wurde durch die Regelung des § 57 Abs. 3 Satz 2 AO die Hoffnung auf eine nun mögliche steuerneutrale Kooperationslösung geweckt. Bei genauerer Betrachtung ist indes zu befürchten, dass umsatzsteuerrechtliche Hürden eine kostensparende Gestaltung über einen Kooperationsträger verhindern. Es besteht die Gefahr, dass durch eine zu enge Auslegung des § 4 Nr. 29 UStG und § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG das von § 57 Abs. 3 AO begünstigte arbeitsteilige Zusammenwirken steuerbegünstigter Vereine in der Praxis verhindert wird. Nachfolgend wird, nach einer Darstellung der Wirkungsweise des § 57 Abs. 3 Satz 2 AO, exemplarisch am Beispiel von Verwaltungsleistungen (Büroleistungen, Buchhaltung, Eventmanagement etc.) der Frage nachgegangen, inwieweit auch § 4 Nr. 29 UStG eine steuerneutrale Kooperationsgestaltung ermöglicht. In einem Exkurs werden die Auswirkungen auf § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG beleuchtet. Die Verdeutlichung der Problematik erfolgt anhand eines abstrahierten Sachverhalts.
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I. Ausgangssachverhalt
Drei gemeinnützige Vereine (Verein A – Förderung der Jugendhilfe, Verein B – Förderung der Erziehung, Verein C – Förderung des Sports) beschäftigen jeweils zwei Halbtagskräfte zur Abwicklung ihrer Verwaltungsauf...