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BBK Nr. 9 vom Seite 423 Fach 18 Seite 555

Konzernbilanzrecht

Prof. Dr. Jörg Baetge und Mitarbeiter des Instituts für Revisionswesen der Universität Münster

Teil E: Die Schuldenkonsolidierung

von Prof. Dr. Jörg Baetge und
Dipl.-Kffr. Julia Schlösser, Münster

I. Aufgabe der Schuldenkonsolidierung

Das Gesellschaftsrecht erkennt einen Konzern nicht als ein selbständiges Rechtssubjekt an. Vielmehr sind die einzelnen zu einem Konzern gehörenden Unternehmen rechtlich selbständig. Als solche können die zu einem Konzern gehörenden Unternehmen untereinander Rechtsgeschäfte eingehen. Diese Rechtsgeschäfte werden in den Einzelabschlüssen der konzernabhängigen Unternehmen selbstverständlich auch als solche erfaßt und ausgewiesen.

In der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegung hingegen wird der Konzern als wirtschaftliche Einheit verstanden. Durch diese wirtschaftliche Betrachtung dürfen im Konzernabschluß die Rechtsgeschäfte der einzelnen Konzernunternehmen untereinander ebensowenig gezeigt werden wie im Einzelabschluß die Rechtsgeschäfte erfaßt werden, die einzelne Unternehmensbereiche einer rechtlichen Einheit miteinander eingehen. Ein Jahresabschluß würde durch die Abbildung auch von ”Innenumsätzen” nur unnötig aufgebläht, ohne daß dadurch der Einblick in die wirtschaftliche Lage verbessert würde.
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