Umsatzsteuer
2. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitel 10: Besteuerungsverfahren und Sonderregelungen
10.1 Steuerberechnung
Bei der Berechnung der Steuer ist von der Summe der Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG auszugehen, soweit für sie die Steuer in dem Besteuerungszeitraum entstanden ist und die Steuerschuldnerschaft gegeben ist (§ 16 Abs. 1 Satz 3 UStG). Der Steuer sind die nach § 6a Abs. 4 Satz 2 UStG, nach § 14c UStG sowie nach § 17 Abs. 1 Satz 6 UStG geschuldeten Steuerbeträge hinzuzurechnen.
Von dieser berechneten Steuer sind gem. § 16 Abs. 2 UStG vorbehaltlich des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG die in den Besteuerungszeitraum fallenden, nach § 15 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträge abzusetzen. § 15a UStG ist zu berücksichtigen.
Vereinfacht ergibt sich folgendes Berechnungsschema:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuerbare Umsätze | . . . . . . . . . . .€ | |
./. | steuerfreie Umsätze | . . . . . . . . . . .€ |
= | steuerpflichtige Umsätze | . . . . . . . . . . .€ |
Steuerpflichtige Umsätze zu 19 % | . . . . . . . . . . .€ | |
+ | steuerpflichtige Umsätze zu 7 % | . . . . . . . . . . .€ |
= | Steuerschuld | . . . . . . . . . . .€ |
./. | Vorsteuer | . . . . . . . . . . .€ |
= | verbleibende Steuerschuld | . . . . . . . . . . .€ |
A ist Unternehmer in Düsseldorf. Er unterliegt der Regelbesteuerung. Im Besteuerungszeitraum haben sich folgende Daten ergeben:
Entgelte für ausgeführte Leistungen280.000 €
Tabelle in neuem Fenster öffnen
davon steuerfrei | 22.60... |