Umsatzsteuer
2. Aufl. 2021
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Kapitel 4: Steuersatz
4.1 Allgemeines
Für die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze stellt sich die Frage nach dem Steuersatz. Nach § 12 UStG bestehen für die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zwei Steuersätze:
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Allgemeiner Steuersatz | Ermäßigter Steuersatz | |
bis | 10 % | 5,0 % |
bis | 11 % | 5,5 % |
bis | 12 % | 6,0 % |
bis | 13 % | 6,5 % |
bis | 14 % | 7,0 % |
bis | 15 % | 7,0 % |
bis | 16 % | 7,0 % |
bis bis ab | 19 % 16 % 19 % | 7,0 % 5,0 % 7,0 % |
Für die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführten Umsätze kommen besondere Durchschnittssätze gem. § 24 UStG zur Anwendung.
4.2 Regelsteuersatz
Die Steuer beträgt in der Zeit vom bis zum und ab dem für jeden steuerpflichtigen Umsatz grundsätzlich 19 % der Bemessungsgrundlage (§ 12 Abs. 1 UStG). Dies gilt auch für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen. In der Zeit vom bis zum ist bedingt durch die Corona-Krise eine Herabsetzung des Steuersatzes auf 16 % erfolgt. Anzuwenden ist jeweils der Steuersatz, der in dem Zeitpunkt gilt, in dem der Umsatz ausgeführt wird.