Umsatzsteuer
2. Aufl. 2021
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Kapitel 2: Steuerbarkeit
2.1 Allgemeines
Steuergegenstand der USt ist gem. § 1 UStG der steuerbare Umsatz. Nur die im § 1 Abs. 1 UStG abschließend aufgeführten Umsätze sind steuerbar; es liegt eine enumerative Aufzählung vor. Es handelt sich um folgende Umsätze:
Lieferungen und sonstige Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG),
Einfuhr im Inland (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG) und
innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG).
Im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 wurde eine Neuregelung der Eigenverbrauchsbesteuerung vorgenommen. Die bisherigen Nr. 2 und 3 des § 1 Abs. 1 UStG wurden gestrichen.
2.2 Steuerbarkeit gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
Der USt unterliegen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
Tatbestandsmerkmale für einen steuerbaren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG sind:
Lieferungen und sonstige Leistungen,
Unternehmer,
im Rahmen des Unternehmens,S. 8
im Inland und
gegen Entgelt.
Nur wenn sämtliche Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, ist der Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG steuerbar. Ist nur ein Tatbestandsmerkmal nicht gegeben, ist der Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG nicht steuerbar.
2.2.1 Lieferung und sonstige Leistung
Oberbegriff für die Lieferung und die sonstige Leistung ist die Leistung. Auch die Lieferung ist eine Leistung. Die Differenzierung der Leistung in Liefe...