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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 2380/19 EFG 2021 S. 1548 Nr. 18

Gesetze: EStG § 35a Abs. 2 S. 1, EStG § 35a Abs. 4 S. 1

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bei Buchung eines Hausnotrufsystems durch eine in einem eigenen Haushalt lebende Steuerpflichtige

Leitsatz

Bucht eine alleinstehende, in einem eigenen privaten Haushalt lebende Rentnerin ein Notrufsystem, wodurch sie in Notsituationen (Sturz, Übelkeit etc.) rasch Hilfe durch den automatisch informierten Notdienst erhält, kann sie für die Aufwendungen die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGBW:2021:0611.5K2380.19.00

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 21
DStRE 2022 S. 733 Nr. 12
EFG 2021 S. 1548 Nr. 18
EStB 2022 S. 38 Nr. 1
GStB 2022 S. 1 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2021 S. 2015
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2021 S. 2646
PAAAH-87294

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.06.2021 - 5 K 2380/19

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