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BBK Nr. 22 vom Seite 1057 Fach 17 Seite 3185

Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen in der Steuerbilanz

§ 8 Abs. 1 KStG; §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG

Leitsatz:

Eine Kapitalgesellschaft, die mehrheitlich an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, kann Dividendenansprüche aus einer zum Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung der nachgeschalteten Gesellschaft grundsätzlich nicht aktivieren.

Aus dem Sachverhalt:

Am erwarb die Klägerin, eine inländische GmbH, 84 % der Anteile an einer inländischen AG von ihrer ausländischen Muttergesellschaft. Das Wirtschaftsjahr der GmbH und der AG entsprachen dem Kalenderjahr. Am wurde der Jahresabschluss auf den der AG festgestellt und eine Gewinnausschüttung beschlossen. Der Jahresabschluss auf den 31 .12. 1985 der GmbH wurde am aufgestellt und testiert. Er enthielt den Anspruch auf Dividende entsprechend dem Gewinnverwendungsbeschluss der .

Nach einer Betriebsprüfung vertrat das FA abweichend von der Veranlagung für 1985 die Auffassung, dass der Anspruch auf Dividende bei der GmbH erst nach dem entstanden sei und eine Erfassung erst im Wirtschaftsjahr 1986 zu erfolgen hat. Die eingelegten Einsprüche und die Klage vor dem FG blieben erfolglos. Durch Beschluss v. - I R 50/...BStBl 1999 II S. 551

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