5 vor Geschäftsvorfälle erfassen und zu Abschlüssen führen
3. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
III. Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach von Vermögensgegenständen, Schulden, Eigenkapital und Rechnungsabgrenzungsposten nach nationalen handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften durchführen
1. Bilanzierungsentscheidungen nach HGB und Steuerrecht
1.1 Pflichten beachten
1.1.1 Maßgeblichkeitsprinzip: Grundlegende Beziehungen zwischen Handels- und Steuerrecht
1.1.1.1 Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die steuerrechtliche Gewinnermittlung
84 [i]Maßgeblichkeit der HandelsbilanzGemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG ist steuerrechtlich bei allen bilanzierenden Gewerbetreibenden grundsätzlich das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Vorschriften auszuweisen ist. Hierdurch soll einerseits eine enge Anlehnung an die handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätze und andererseits eine Vereinfachung erreicht werden.
1.1.1.2 Durchbrechung des Maßgeblichkeitsprinzips
85 [i]eigenständige steuerliche WahlrechteDie Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die steuerrechtliche Gewinnermittlung kennt jedoch zwei Ausnahmen. Zum einen kann der bilanzierende Gewerbetreibende eigenständige steuerliche Wahlrechte unabhängig von der Handelsbilanz ausüben (§ 5 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz EStG). Ergibt sich hierdurch bei einem Wirtschaftsgut ein steuerrechtlicher Bilanzansatz, der von der Handelsbilanz abweicht, ist dies ...