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NWB Nr. 33 vom Seite 2406

KöMoG: Betriebsaufspaltung und Optionsmodell

Dr. Mirko Wolfgang Brill

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2420Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts ermöglicht es Personengesellschaften, sich auf Antrag ertragsteuerlich als Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen. Hieraus ergeben sich Fragen nach den Konsequenzen für existierende Gestaltungen, in denen Personengesellschaften involviert sind. Bei der Betriebsaufspaltung handelt es sich um eine solche Gestaltung. Mithin muss geklärt werden, was die Konsequenzen einer Option nach § 1a KStG in Bezug auf existierende Betriebsaufspaltungen sind.

Ertragsteuerliches Instrument der Betriebsaufspaltung

[i]Söffing/Kranz, Betriebsaufspaltung, Grundlagen, NWB JAAAE-40045 Da die Betriebsaufspaltung weitgehend rechtsformneutral ausgestaltet ist, d. h. sowohl mit Kapital- als auch mit Personengesellschaften möglich ist, ergeben sich regelmäßig keine Auswirkungen durch die Option. Das gilt jedenfalls insoweit, als sich durch die Behandlung einer in einer Betriebsaufspaltung eingebundenen Personengesellschaft keine Änderungen hinsichtlich der personellen oder der sachlichen Verflechtung als den maßgeblichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung ergeben.

Anwendungsfragen zur Option nach § 1a KStG

[i]Vorrang der Betriebsaufspaltung gegenüber dem SonderbetriebsvermögenImmer dort, wo Sonderbetriebsvermögen ...

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