Online-Nachricht - Mittwoch, 11.08.2021

DBA USA | Spontaner Austausch länderbezogener Berichte (BMF)

Das BMF hat eine gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2020 beginnende Wirtschaftsjahre veröffentlicht ().

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

Die gemeinsame Erklärung zielt darauf ab, durch den Spontanaustausch länderbezogener Berichte über Konzernkennzahlen die internationale steuerliche Transparenz zu erhöhen und den Zugang ihrer jeweiligen Steuerbehörden zu Informationen über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern und bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit in Steuergebieten, in denen multinationale Konzerne tätig sind, zu verbessern, um erhebliche Verrechnungspreisrisiken und andere Risiken im Zusammenhang mit Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zu bewerten.

Die gemeinsame Erklärung wird für spontan ausgetauschte länderbezogene Berichte für am oder nach dem und vor dem beginnende Wirtschaftsjahre multinationaler Konzerne - Austausch bis März 2022 - angewendet. Der spontane Austausch länderbezogener Berichte wird damit für ein Jahr fortgeführt. Analog wurde bereits in den letzten vier Jahren der Austausch länderbezogener Berichte für die Wirtschaftsjahre 2016, 2017, 2018 und 2019 vorgenommen.

Der Spontanaustausch wird nach Abschluss des nationalen Gesetzgebungsverfahrens zur Transformation des am in Berlin gezeichneten Regierungsabkommens mit den USA über den automatischen Informationsaustausch durch einen automatischen Informationsaustausch abgelöst.

Hinweis:

Die gemeinsame Erklärung ist als Anlage zum o.g. Schreiben auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB YAAAH-86536