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BBK Nr. 4 vom Seite 177 Fach 17 Seite 1645

Behandlung von Ergänzungsbilanzen bei der Realteilung

§ 24 UmwStG

Leitsätze:

1. Bei der Realteilung einer Personengesellschaft mit Buchwertfortführung sind anläßlich der Einbringung eines Betriebs erstellte Ergänzungsbilanzen aufzulösen.
2. Die Wahl der Buchwertfortführung bei der Realteilung ist für die Realteiler mit der Folge bindend, daß sie ihr Kapitalkonto erfolgsneutral an die Summe der Buchwerte der ihnen zugeteilten Wirtschaftsgüter in der Schlußbilanz der Gesellschaft anpassen müssen; hierbei sind auch Auf- oder Abstockungen in den Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zu berücksichtigen.

Aus dem Sachverhalt:

Drei StB-Praxen wurden zu Buchwerten in eine GbR eingebracht, wobei einer der Gesellschafter für den durch einen anderen Partner eingebrachten Praxiswert eine Zuzahlung in die Sozietät leistete. Zur Vermeidung eines Einbringungsgewinns wurde in Höhe der Zuzahlung eine positive Ergänzungsbilanz für den Zuzahlenden und eine negative Ergänzungsbilanz für den anderen Partner erstellt. Nach zwei Jahren wurde die Sozietät im Wege der Realteilung unter Zuweisung einzelner Wirtschaftsgüter zu Buchwerten, jedoch ohne Begründung von Ausgleichsforderungen und -verbindlichkeiten, wieder...

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