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BBK Nr. 8 vom Seite 359 Fach 2 Seite 1223
Übersicht über die Sonderabschreibungen nach den §§ 3 und 4 FördG
- II 24 -
I. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens (§ 2 FördG)
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Maßnahme | Zeitraum | Abschreibungssatz |
Anschaffung/Herstellung/ Beendigung nachträglicher Herstellungsarbeiten |
Lieferung/Fertigstellung/ Beendigung der nachträglichen Herstellungsarbeiten nach dem und vor dem | |
Lieferung/Fertigstellung/ Beendigung der nachträglichen Herstellungsarbeiten nach dem und vor dem
(1) | ||
Behandlung wie Herstellung/nachträgliche Herstellungsarbeiten, maßgeblich ist jedoch der Zeitpunkt der Entstehung der Teilherstellungskosten (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a und Nr. 3 FördG) | ||
Behandlung wie Anschaffung, maßgeblich ist jedoch der Zeitpunkt der Zahlung (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a und Nr. 3 FördG) |
II. Unbewegliche Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens (§ 3 FördG)
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Maßnahme |
Zeitraum |
Voraussetzungen |
Abschreibungssatz |
Fertigstellung nach dem und vor dem |
keine | ||
Fertigstellung nach dem und vor dem
(1) |
wenn WG mindes- tens 5 Jahre nach seiner Herstellung in einem Betrieb des verarbeitenden Gewerbes zu eigenbetrieblichen Zwe- cken verwendet wird. |
40 % (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2b i. V. mit Satz 2 Nr. 2a UKS FördG) |
S. 359
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