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Hessisches Ministerium der Finanzen - S 3806 A - 18 - II B 22

§ 7 ErbStG Schenkungsteuerliche Behandlung der Einräumung eines Erbbaurechts

Bezug:

Das auf Seite 2 des Bezugserlasses aufgeführte Beispiel ist mit Wirkung vom an in folgender Fassung anzuwenden:

Der Grundbesitzwert für das Erbbaurecht beträgt 100.000 €. Ein angemessener Erbbauzins würde 8.000 € p.a. betragen, der tatsächlich zu zahlende Erbbauzins beträgt aber nur 2.000 € p.a. und ist damit um 6.000 € p.a. zu niedrig. Daraus errechnet sich folgende schenkungsteuerliche Bereicherung:

6.000 € × 100.000 €
8.000 €
 = 75.000 €

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Hessisches Ministerium der Finanzen v. 07.11.2001 - S 3806 A - 18 - II B 22

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