Online-Nachricht - Mittwoch, 21.07.2021

Europa | Kommission überarbeitet Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die EU-Kommission hat am ein Bündel von Gesetzgebungsvorschlägen vorgelegt, mit denen die Vorschriften der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden sollen. Dazu zählt u.a. ein Vorschlag zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Geldwäschebekämpfung sowie die Einführung einer EU-weiten Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro.

Das Paket besteht aus vier Gesetzgebungsvorschlägen:

  • einer Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;

  • einer Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit unmittelbar geltenden Vorschriften – auch für die Bereiche Kundensorgfaltspflicht und wirtschaftliches Eigentum;

  • der Sechsten Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die die Richtlinie 2015/849/EU (d.h. die durch die Fünfte Geldwäscherichtlinie geänderte Vierte Geldwäscherichtlinie) ersetzen soll und Bestimmungen enthält, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen, wie die Vorschriften zu den nationalen Aufsichtsbehörden und den zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten;

  • einer überarbeiteten Fassung der Geldtransfer-Verordnung von 2015 (Verordnung 2015/847), die die Rückverfolgung von Krypto-Transfers ermöglichen soll.

Hinweise:

Die Gesetzgebungsvorschläge werden nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert. Die Kommission hofft auf ein zügiges Gesetzgebungsverfahren. Die künftige Geldwäschebekämpfungsbehörde soll 2023 eingerichtet werden - mit dem Ziel, dass sie 2024 den Großteil ihrer Tätigkeit aufnimmt, 2026 ihren gesamten Personalbestand aufgebaut hat und 2026 mit der direkten Beaufsichtigung bestimmter Hochrisiko-Institute beginnt. Die direkte Beaufsichtigung kann allerdings erst dann anlaufen, wenn das harmonisierte Regelwerk fertiggestellt und anwendbar ist.

Weitere Infos zu den geplanten Maßnahmen hat die EU-Kommission auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung v. 21.7.2021 (il)

Fundstelle(n):
NWB JAAAH-84104