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Finanzgericht Hamburg  Beschluss v. - 1 K 175/20 EFG 2021 S. 1561 Nr. 18

Gesetze: FGO § 78

Akteneinsicht in Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren während der Corona-Pandemie

Leitsatz

1. § 78 Abs. 3 Satz 1 FGO schließt zwar nicht jedwede Akteneinsicht außerhalb von Diensträumen aus, allerdings verbleibt die Übersendung von Akten in die Geschäftsräume eines Prozessbevollmächtigten zum Zwecke der dortigen Einsichtnahme auf eng begrenzten Ausnahmefälle beschränkt.

2. Bei der vom Gericht am Einzelfall zu beurteilende Ermessensentscheidung, begründet die Corona-Pandemie und die mit ihr im Entscheidungszeitpunkt einhergehenden Gefahren und Beschränkungen grundsätzlich, ohne Hinzutreten weiterer Umstände, keinen zwingenden Ausnahmefall, der eine Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten gebietet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 11 Nr. 30
EFG 2021 S. 1561 Nr. 18
GmbH-StB 2021 S. 330 Nr. 10
HAAAH-83873

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Finanzgericht Hamburg , Beschluss v. 18.05.2021 - 1 K 175/20

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