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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 31 | Gewerbliche Tätigkeit: Online-Pokergewinne können steuerpflichtig sein

Gewinne aus Online-Pokerspielen können nach einem aktuellen Urteil des FG Münster in erster Instanz der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen. Die Entscheidung lässt sich zwar nicht verallgemeinern, weil es auf den konkreten Einzelfall ankommt. Dennoch ist es natürlich interessant, dass der Bundesfinanzhof sich demnächst im Revisionsverfahren mit der Abgrenzung eines reinen Hobbys von einem berufsmäßigen Pokerspiel befassen wird.

Bei unserem letzten anhängigen Verfahren möchten wir es bei einem kurzen Hinweis belassen. Das FG Münster hat entschieden, dass Gewinne aus Online-Pokerspielen der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen können.

Das lässt sich so zwar nicht verallgemeinern. Es kommt auf den konkreten Einzelfall an. Trotzdem ist es aber natürlich interessant, dass sich demnächst der Bundesfinanzhof mit dem Thema befassen wird. Ich bin jedenfalls gespannt, was der zuständige X. Senat des BFH im Hinblick auf Online-Spiele zur Abgrenzung eines reinen Hobbys von einem berufsmäßigen Pokerspiel sagen wird.

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