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BMF - IV A 2 - S 7100 - 5/93

§ 3 UStG Umsatzsteuerliche Behandlung des Nutzungsentgelts „Grüner Punkt” der Dualen System Deutschland GmbH (DSD)

Es wurde um umsatzsteuerrechtliche Beurteilung des Nutzungsentgelts für den „Grünen Punkt„ gebeten. DSD berechnet aufgrund eines Zeichennutzungsvertrags für das Zeichen „Grüner Punkt„ seinen Lizenznehmern (Produktherstellern) das Nutzungsentgelt (Finanzierungsbeitrag) mit einem Steuersatz von 15 v. H. Die Lizenznehmer stellen ihrerseits die Nutzungsgebühr ihren Kunden/Abnehmern in Rechnung. Bei Unternehmen die Waren herstellen, die generell dem ermäßigten Steuersatz von 7 v. H. unterliegen, stellte sich die Frage, ob die Entrichtung des Nutzungsentgelts als Nebenleistung zur Warenlieferung anzusehen und somit ebenfalls ermäßigt zu besteuern ist.

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Auffassung vertreten, daß das den Kunden/Abnehmern in Rechnung gestellte Nutzungsentgelt eine Nebenleistung zur Warenlieferung darstellt, da sie wirtschaftlich mit der Hauptleistung (Lieferung) eng zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (vgl. Abschnitt 29 Abs. 3 UStR). Da die Hauptleistung (Lieferung von Mehl) dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, ist in diesen Fällen auch das Nutzungsentgelt „Grüner Punkt„ ermäßigt zu besteuern. Es macht ...

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BMF v. 10.03.1993 - IV A 2 - S 7100 - 5/93

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