Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
WP Praxis 8/2021 S. 282

FISG | Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz am in Kraft getreten

Die am im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Vorschriften des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) sind am in Kraft getreten und ab dann anzuwenden, sofern der Gesetzgeber keine Übergangsregelungen formuliert hat. Ohne eine Übergangsregelung normiert sind z. B. bestimmte Pflichten für Vorstände und Aufsichtsräte wie die Einrichtungspflicht für ein angemessenes und wirksames Kontroll- und Risikomanagementsystem (für Vorstände börsennotierter AG), die Sanktionierung der leichtfertigen Abgabe eines unrichtigen Bilanz- oder Lageberichtseids, die Aufsichtsratspflicht zur Überwachung der Abschlussprüfungsqualität sowie die Pflicht zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses bei PIE, die Information der BaFin als zuständige Stelle im Sinne des ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Wirtschaftsprüfung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen