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VG 03.06.2021 4 L 162/21, NWB 26/2021 S. 1869

Ladenöffnung | Sonntagsöffnung für Supermarkt

Stellt ein Supermarkt auf seinem Parkplatz der Kundschaft kostenlos eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge zur Verfügung, liegt hierin kein Betrieb einer Tankstelle i. S. des Berliner Ladenöffnungsgesetzes (BerlLadÖffG).

Anmerkung:

Nach dem BerlLadÖffG dürfen Tankstellen u. a. für das Anbieten von Reisebedarf auch an Sonn- und Feiertagen und am 24.12. geöffnet sein. Unter Berufung auf diese Ausnahme hielt die Betreiberin ihren Supermarkt auch sonntags zum Verkauf von Lebensmitteln geöffnet. Dies verstieß gegen die Vorgaben für Ladenöffnungen. Dabei kann nach Ansicht des Gerichts offenbleiben, ob eine Ladestation für E-Fahrzeuge überhaupt von dem Begriff der Tankstelle i. S. der genannten Norm erfasst wird. Denn die Auflademöglichkeit werde nicht gewerblich angeboten, sondern sei in der G...

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