Online-Nachricht - Montag, 28.06.2021

Einkommensteuer | Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt (BMF)

Die EU-Kommission hat am das Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt genehmigt. Damit kann das Gesetz ab dem Lohnzahlungszeitraum Juni 2021 angewendet werden. Hierauf weist das BMF aktuell hin.

Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt vom (BGBl. I S. 989) wurde der 100 %-ige Lohnsteuereinbehalt um 72 Monate verlängert. Das Gesetz findet nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission vom erstmals für den Lohnzahlungszeitraum Juni 2021 Anwendung.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Die EU-Kommission hat die Genehmigung mit der Maßgabe erteilt, dass an die Stelle der Eintragung in einem inländischen Seeschiffsregister die Eintragung in einem Seeschiffsregister eines Mitgliedstaates der EU oder eines EWR-Staates tritt. Das erweitert den Anwendungsbereich der Regelung.

  • Für Arbeitgeber, die bisher den Lohnsteuereinbehalt vornehmen durften, ändert sich dadurch allerdings nichts, und sie können weiter von der Regelung Gebrauch machen.

Hinweis:

Die Anwendung des Gesetzes wird im Bundesgesetzblatt I bekannt gemacht.

Quelle: BMF online, Meldung v. (il)

Nachricht aktualisiert am : Die Bekanntgabe ist am im BGBl. I S. 2247 erfolgt. (il)

Fundstelle(n):
NWB OAAAH-82073