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BMF - IV B 7 - S 7389 - 6/01 IV D 1 - S 7532 - 43/01 BStBl 2002 I 108

§ 22 UStG Befreiung von der Führung des Steuerheftes (§ 68 UStDV);
Muster der Befreiungsbescheinigung – USt 1 I –

Bezug:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Das auf Grund des  IV A 1 – S 7389 – 1/81 – herausgegebene Vordruckmuster USt 1 I – Befreiung von der Führung des Steuerheftes – wird redaktionell angepasst.

(2) Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.

(3) Die Vordrucke sind auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen.


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Finanzamt
 
Auskunft erteilt
Zimmer
Steuernummer/Geschäftszeichen
 
Fernsprecher
Nebenstelle
(Bitte bei allen Rückfragen angeben)
 
 
 

 

 


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Bescheinigung
über die Befreiung von der Führung
des Steuerheftes
Hiermit wird bescheinigt, dass
…………………………………………………………………………………………………………………………………………
(Name und Vorname bzw. Firma)
…………………………………………………………………………………………………………………………………………
(Anschrift)
nach § 68 Abs. 1 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung unter dem Vorbehalt des Widerrufs von der Führung des Umsatzsteuerheftes befreit ist.
Der Unternehmer
□  führt ordnungsgemäße Aufzeichnungen nach den Vorschriften des Umsatzsteuerrechts.
    Er besitzt eine gewerbliche Niederlassung in
    …………………………………………………………………………………………………………………………………………
(Anschrift)
□  besteuert seine Umsätze ...

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BMF v. 14.12.2001 - IV B 7 - S 7389 - 6/01

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