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BGH 29.04.2021 IX ZR 266/19, NWB 25/2021 S. 1786

Insolvenzanfechtung | Hingabe von Darlehensvaluta

Erhält der Darlehensnehmer die Darlehensvaluta nicht vom Darlehensgeber als seinem Vertragspartner, sondern vom späteren Insolvenzschuldner, handelt es sich bei der Auszahlung der Darlehensvaluta jedenfalls dann nicht um eine unentgeltliche Leistung des späteren Insolvenzschuldners an den Darlehensnehmer, soweit der Darlehensnehmer (Zuwendungsempfänger) zur Rückzahlung des Darlehens an seinen Vertragspartner verpflichtet ist und das Darlehen zurückgezahlt wird.

Anmerkung:

Die Hingabe der Darlehensvaluta ist im Hinblick auf die Verpflichtung zur Rückzahlung stets entgeltlich. Zahlt der Empfänger bei einem [i]Pape, NWB 21/2021 S. 1538Darlehen die erhaltenen Gelder tatsächlich zurück, rechtfertigt bei einem Zwei-Personen-Verhältnis die zum Zeitpunkt der Auszahlung bestehende Insolvenzreife des Empfänger...

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