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NWB Nr. 25 vom Seite 1788

Basisregister und einheitliche Wirtschaftsnummer

Viele Unternehmen sind in mehreren der ca. 120 Register mit Unternehmensbezug in Deutschland erfasst, wobei sich Daten teilweise überschneiden, ohne dass ein S. 1789Austausch von Informationen zwischen den Registern bisher üblicherweise erfolgt. [i]Register wird auf Grundlage des verabschiedeten UBRegG errichtetZudem gibt es keine einheitliche, für alle Register geltende Identifikationsnummer für Unternehmen. Diese Situation war Anlass für das „Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze“(Unternehmensbasisdatenregistergesetz – UBRegG), das die Rechtsgrundlage für die Schaffung des sog. Registers über Unternehmensbasisdaten (Basisregister; BT-Drucks. 19/30005 und 19/30474) ist und vom Bundestag am beschlossen worden ist. Das Register wird alle Stammdaten wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig erfassen. Laut Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie soll umgehend mit der Umsetzung des Gesetzes begonnen werden (BMWi, PM v. ).

[i]Einführung einer bundeseinheitlichen WirtschaftsnummerDas Gesetz schafft darüber hinaus die Voraussetzungen für die  Einführung einer bunde...

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