Online-Nachricht - Montag, 21.06.2021

Corona | Konsultationsvereinbarung mit Österreich verlängert (BMF)

Das BMF weist auf die verlängerte Konsultationsvereinbarung zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten zum DBA Österreich hin (-AUT/20/10001 :002).

Hintergrund: Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten wurde mit der Republik Österreich am die in der Anlage beigefügte Konsultationsvereinbarung zum DBA-Österreich unterzeichnet.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

Die Konsultationsvereinbarung ersetzt die Konsultationsvereinbarung v. und verlängert den Anwendungszeitraum der in der Konsultationsvereinbarung unverändert gebliebenen materiell-rechtlichen Regelungen bis mindestens .

Hinweise:

Die Konsultationsvereinbarung ist am in Kraft getreten und findet auf Arbeitstage im Zeitraum vom bis nunmehr zum Anwendung.

Sie verlängert sich nach dem automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Quelle: BMF, Schreiben v. 18.6.2021 - IV B 3 - S 1301-AUT/20/10001 :002 (il)

Fundstelle(n):
NWB HAAAH-81637