Online-Nachricht - Montag, 21.06.2021

FKAustG | Weitere Infos zur finalen Staatenaustauschliste 2021 (BZSt)

Das BZSt hat weitere Informationen über die Veröffentlichung der finalen Staatenaustauschliste 2021 veröffentlicht.

1. Finale Staatenaustauschliste 2021

Die finale Staatenaustauschliste 2021 im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG wurde durch das BMF bekannt gegeben und auf der Internetseite des BZSt veröffentlicht.

Neu hinzugekommen sind Albanien, Neukaledonien, Oman und Peru. Bitte beachten Sie, dass zu den Staaten, mit denen Deutschland in einem einseitigen Austauschverhältnis steht, keine Daten an das BZSt übermittelt werden dürfen (hier: Albanien, Neukaledonien und Oman). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich der Status von Costa Rica, Curaçao und Grenada geändert hat. Ab 2021 steht Deutschland mit diesen Staaten in einem gegenseitigen Austauschverhältnis, so dass ab dem Meldezeitraum 2020 auch für Costa Rica, Curaçao und Grenada Daten an das BZSt zu übermitteln sind.

Alle Änderungen im Vergleich zur finalen Staatenaustauschliste 2020 sind in der beigefügten Liste blau markiert.

Das BZSt weist darauf hin, dass es einige Änderungen im Vergleich zur vorläufigen Staatenaustauschliste 2021 gegeben hat.

Das CRS-System wurde entsprechend der finalen Staatenaustauschliste konfiguriert. Somit sind Meldungen für alle in der Liste enthaltenen Staaten ab sofort möglich.

2. Keine Fristverlängerung

Weiterhin weist das BZSt darauf hin, dass es dieses Jahr keine Fristverlängerung gibt. Die Daten müssen wie gewohnt bis zum Ablauf des an das BZSt übermittelt werden.

Quelle: BZSt, Newsletter v. (il)

Fundstelle(n):
NWB PAAAH-81630