BFH - II R 3/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, EStG § 16 Abs 1
Rechtsfrage
Können Einkommensteuerverbindlichkeiten für das Todesjahr des Erblassers als bereicherungsmindernde Nachlassverbindlichkeit i.S.v. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG von den Erben in Abzug gebracht werden? Insbesondere wenn diese dadurch entstanden sind, dass die Erben als Rechtsnachfolger im Falle der Betriebsverpachtung die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs in einkommensteuerrechtlich zulässiger Weise rückwirkend auf einen Zeitpunkt vor dem Tod des Erblassers erklären und dadurch ein Veräußerungsgewinn entsteht, der im Todesjahr der Einkommensteuer unterliegt.
Einkommensteuer; Erbschaftsteuer; Gesamtrechtsnachfolge
Fundstelle(n):
DStR 2023 S. 2173 Nr. 39
ErbBstg 2023 S. 308 Nr. 12
ErbStB 2023 S. 311 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 41/2023 S. 2786
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2023 S. 837
ZAAAH-81511