Online-Nachricht - Mittwoch, 16.06.2021

Steuerhinterziehungsbekämpfung | Steuerdaten aus Dubai gehen an die Länder (BMF)

Zur Aufdeckung internationaler Steuerstraftaten hat das BZSt am Daten aus Dubai zur steuerstrafrechtlichen Prüfung an die Bundesländer übermittelt.

Hintergrund: Das BMF hat das BZSt am beauftragt, die Verhandlungen mit einem anonymen Informanten zu führen und die o.g. Daten zu erwerben. Nach Abschluss der Verhandlungen hat das BZSt die Daten am erworben. Seit diesem Zeitpunkt wurden die Daten aufbereitet, damit sie den zuständigen Ländern zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden können.

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

  • Am wurden die Daten an die Länder zur Prüfung übergeben, damit sie dort auf steuerstrafrechtliche Aspekte geprüft werden können und über die Einleitung von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren entschieden werden kann.

  • In den Daten sind umfassende Informationen zu Millionen von Steuerpflichtigen weltweit und zu mehreren Tausend deutschen Steuerpflichtigen enthalten, die über Vermögen in Dubai verfügen.

  • Mithilfe der erworbenen Daten sollen u.a. Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung aufgedeckt werden.

  • Die Daten können Erkenntnisse über unbekannte Vermögenswerte liefern und Rückschlüsse auf nicht erklärte Einnahmen.

Quelle: BMF online, Meldung v. 16.6.2021 (il)

Fundstelle(n):
NWB VAAAH-81291