Online-Nachricht - Freitag, 11.06.2021

Gesetzgebung | Bundestag beschließt Unternehmensbasisregister

Der Bundestag hat am dem Entwurf eines „Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze“ (BT-Drucks. 19/29763) in 2./3. Lesung zugestimmt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (BT-Drucks. 19/30474) zugrunde.

Das Gesetz sieht ein Register über Unternehmensbasisdaten beim Statistischen Bundesamt vor, das die „wirtschaftlich aktiven Einheiten“ in Deutschland als Unternehmen abbilden soll. Dazu zählten natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen, heißt es in der Vorlage.

Um aufgenommen zu werden, müsse man in mindestens einem Verwaltungsregister geführt sein, das die erforderlichen Informationen für Aufbau und Pflege des Basisregisters liefert. Ziel des Vorhabens sei es, Redundanzen zu vermeiden. Mit Aufnahme in das Basisregister erhält ein Unternehmen eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer. Diese setzt auf die Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c AO auf.

Hinweis:

Lesen Sie zum Thema auch die Pressemitteilung des BMWi.

Quelle: Bundestag online (il)

Fundstelle(n):
NWB CAAAH-80979