Online-Nachricht - Freitag, 11.06.2021

Gesetzgebung | Bundestag beschließt Umsetzungsgesetz zur Grundsteuerreform

Der Bundestag hat am den Entwurf eines "Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften" (BT-Drucks. 19/28902, 19/29637, 19/29997 Nr. 1.17) in 2./3. Lesung verabschiedet. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 19/30489) und ein Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit des Haushaltsausschusses (BT-Drucks. 19/30521) zugrunde.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit der Neuregelung die Umsetzung der Reform der Grundsteuer erleichtern und Regelungen zur Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer an verschiedene Urteile anpassen.

Der Entwurf schafft eine Regelung, die es erlaubt, dass bestehende wirtschaftliche Einheiten, die für Zwecke der Einheitsbewertung unter Anwendung des § 26 oder des § 34 Abs. 4 bis 6 BewG gebildet wurden, weiterhin für Zwecke der Feststellung von Grundsteuerwerten zugrunde gelegt werden. Dies gewährleiste die fristgerechte Umsetzung der Grundsteuerreform, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf.

Zudem schafft der Entwurf verschiedene gesetzliche Klarstellungen, z.B. zur Berechnung des maßgeblichen Gebäudealters. Die im Ertragswertverfahren erforderlichen Nettokaltmieten werden aktualisiert, eine neue Mietniveaustufe 7 eingeführt. Die Steuermesszahl für Wohngrundstücke wird gesenkt.

Ebenfalls enthalten sind gesetzliche Änderungen zur sach- und praxisgerechten Anwendung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten der Gutachterausschüsse. Auch eine Definition konkreter Anforderungen an die fachliche Eignung des Gutachters beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts soll aufgenommen werden. Darüber hinaus wird mit dem Gesetz der Länder- und Gemeindeanteil an der Finanzierung des Kinderbonus 2021 des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes erstattet. Darauf hatten sich Bund und Länder im März geeinigt. Die Erstattung soll über die Änderung der Festbeträge der vertikalen Umsatzsteuerverteilung des Jahres 2021 im Finanzausgleichsgesetz zulasten des Bundes im Rahmen dieses Gesetzes erfolgen.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Stellungnahme der Länderkammer (BT-Drucks. 19/29637) enthält einige Änderungswünsche zur Grundsteuer, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zustimmt. Zwei Änderungswünsche beziehen sich auf andere Steuerarten. So sollen Entschädigungszahlungen für Opfer von sexuellem Missbrauch in kirchlichen, öffentlichen und privaten Organisationen von der Schenkungssteuer befreit werden.

In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung diesem Vorschlag zu. Einer Prüfbitte des Bundesrates, ob die vorgesehene Grundsteuerermäßigung für Sozialwohnungen, die nach dem Wohnraumförderungsgesetz gefördert wurden, auf alle Sozialwohnungen, also auch die auf anderer Grundlage geförderten, ausgeweitet werden kann, will die Bundesregierung nachkommen.

Hinweis:

Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.

Quelle: Bundestag online (il)

Fundstelle(n):
NWB CAAAH-80898