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NWB 23/2021 S. 1651

GRV | Rentenanpassung 2021

Nach der am im Bundesgesetzblatt verkündeten Rentenwertbestimmungsverordnung (RWBestV) 2021 erhöht sich der Rentenwert Ost zum von 33,23 auf 33,47 € (0,72 % Steigerung), während der aktuelle Rentenwert West von 34,19 € bestehen bleibt. Die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Lohnentwicklung, die Grundlage für die jährliche Rentenanpassung ist, machen sich nur im Stillstand beim Rentenwert West bemerkbar. Die seit 2009 gesetzlich verankerte Rentengarantie verhindert Rentenkürzungen. Die Erhöhung des Ost-Rentenwerts auf 97,9 % des aktuellen West-Werts entspricht den im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Anpassungsschritten. Die RWBestV tritt zum in Kraft.

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