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OFD Frankfurt am Main - S 7103 b A - 9 - St IV 16

§ 1 b UStG Fahrzeugeinzelbesteuerung für Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank

Bezug:

Es ist gefragt worden, ob Bedienstete der Europäischen Zentralbank, die ihren Wohnsitz aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in die Bundesrepublik Deutschland verlegt haben,

  • die Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 1 b UStG durchführen müssen, wenn sie im Rahmen ihres Umzugs neue Fahrzeuge in die Bundesrepublik Deutschland verbringen,

  • ggf. hierfür die Steuerbefreiung nach § 4 b UStG in Anspruch nehmen können.

Hierzu ist auf der Grundlage einer bundeseinheitlichen Abstimmung folgende Auffassung zu vertreten:

1 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Erwirbt eine Privatperson ein neues Fahrzeug und gelangt dieses bei der Lieferung aus dem Gebiet eines EU-Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates, unterliegt dieser entgeltliche innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeugs der Umsatzbesteuerung in dem anderen EU-Mitgliedstaat (Fahrzeugeinzelbesteuerung; § 1 b und § 18 Abs. 5a UStG). Dabei ist es gleichgültig, ob das neue Fahrzeug vom Erwerber selbst oder vom Lieferer in den anderen EU-Mitgliedstaat verbracht wird.

Zu den allgemeinen Ausführungen zu den Tatbestandsmerkmalen der Fahrzeugeinzelbesteuerung vgl. Rdvfg. vom  – S 7103b A – 1 – St IV 16 (USt-Kartei OFD Frankfurt am Main § 1 b S 7103b ...

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OFD Frankfurt/M. v. 19.05.2000 - S 7103 b A - 9 - St IV 16

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