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WP Praxis 7/2021 S. 244

DRSC | Bekanntmachung von DRÄS 11 zur Änderung des DRS 18 „Latente Steuern“

Der Deutsche Rechnungslegungs Änderungs Standard Nr. 11 (DRÄS 11) ist am durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gem. § 342 Abs. 2 HGB im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht worden. Mit DRÄS 11 wird DRS 18 „Latente Steuern“ geändert. Darüber hinaus werden redaktionelle Anpassungen an DRS 23 „Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)“ und DRS 26 „Assoziierte Unternehmen“ vorgenommen. DRÄS 11 ist erstmals für nach dem beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Die Änderungen an DRÄS 18 betreffen die Themengebiete Outside Basis Differences, Geschäfts- oder Firmenwerte und Zwischenergebniseliminierung. Außerdem führt DRÄS 11 zu Erleichterungen bei de...

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