IWB Nr. 11 vom Seite 1

Mindestens 15 %

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Es [i]G7-Einigung auf globale Mindestbesteuerung von 15 % für Großunternehmengeht ja nichts über eine schmissige Überschrift. Also Jubel: Historisches Übereinkommen. Nach dem Treffen feierten sich die G7-Finanzminister überschwänglich: Anfang gut, alles gut. Die Rede war von einem „globalen Steuersystem, das fit für das globale Digitalzeitalter und fair“ sei (so der britische Gastgeber Sunak), von einem „enormen Schwung“ (US-Finanzministerin Yellen) oder gar von einer „Steuerrevolution“ (Bundesfinanzminister Scholz). Immerhin, wir dürfen diese Einigung der sieben größten westlichen Industrienationen v.  als ein Zeichen nehmen. Die „zweite Säule“ soll den internationalen Steuerunterbietungswettbewerb – das race to the bottom – also bei 15 % stoppen. Das ist leicht zu verstehen.

[i]Das Spiel um Gewinner der Globalisierung wird nicht aufhörenEtwas weniger gesichert ist es, wenn nun einige Teilnehmer die Mehreinnahmen gedanklich bereits verteilen. Der deutsche Finanzminister rechnet „mit erheblichen zusätzlichen Einnahmen, die dadurch (für Deutschland) möglich werden.“ Aber hier stehen Fragen im Raum. Was bedeutet eine globale Mindeststeuer von 15 % des Gewinns der international agierenden Konzerne konkret? Auf welcher Bemessungsgrundlage soll sie gelten? Welche Ausnahmen, Förderungen, Sonderabschreibungen etc. werden dabei berücksichtigt? Wenn ein einheitlicher Rechnungslegungsstandard (z. B. IFRS) genutzt wird, wie vermeidet man ggf. einen Systembruch zwischen steuerlicher und handelsrechtlicher Gewinnermittlung? Wird das „blending“ (also die weltweite Betrachtung für jedes Unternehmen) zugelassen? An Nexus-konformen Vorzugsregimen wird ebenfalls kein Mangel sein. Und wer letztlich welche Erträge aus der Ersatzbesteuerung erhält, ist völlig offen. Ganz sicher ist, dass der Wettbewerb um Investitionen, um Arbeitsplätze, um Steuersubstrat und Wohlstand weitergehen wird. Alles andere wäre fabulös.

[i]Bunte Folge zu Steuergesetz, BMF-Klarstellungen, Blick in die Niederlande und zu internationalen TransportklauselnIn Deutschland kommt zeitgleich die AStG-Reform ins Ziel. Das ATAD-Umsetzungsgesetz ist durch den Bundestag, das AbzStEntModG ist zusätzlich am vom Bundesrat verabschiedet worden. Rasch widmet sich ab kritisch den Änderungen in § 1 AStG und § 89a AO. Die neue Struktur der Norm zur Bestimmung und Prüfung von Fremdvergleichspreisen ist für den Autor, bei allen Ungewissheiten, folgerichtig. Eine zusätzliche Klärung durch das BMF haben die Anzeigepflichten bei grenzüberschreitenden Gestaltungen (DAC6) erfahren. Das finale und wichtige Hinweise darin bringen Asseburg-Wietfeldt/Chwalek ab auf den Punkt. Der niederländischen Dividendensteuer und ihrer Reduzierung für ausländische Anleger widmet sich Thomas ab . Vorpeil beschließt dieses Heft ab mit seinen Erläuterungen der Incoterms 2020 und der gleichsam stufenweisen Verlagerung der Pflichten vom Verkäufer auf den Käufer bei den zentralen Transportklauseln.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 11 / 2021 Seite 1
NWB EAAAH-80614