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§ 4 UStG Umsatzsteuerbefreiung für
Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1, §§ 6,
6 a UStG);
Vordruckmuster
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Die neuen Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 erfordern eine redaktionelle Anpassung der mit IV C 4 – S 7134 – 47/95 – herausgegebenen Vordruckmuster.
Beim Vordruckmuster ”Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr” (Anlage 4) ist in Abschnitt C das Feld 18 ergänzt worden. Soweit bei Ausfuhren im Reiseverkehr die Ausfuhr durch eine amtliche Stelle der Bundesrepublik Deutschland im Bestimmungsland bestätigt wird, hat diese auch zu bestätigen, dass der Gegenstand der Lieferung vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt (Dreimonatsfrist), ausgeführt worden ist.
Die beiliegenden Vordruckmuster werden hiermit in überarbeiteter Fassung neu herausgegeben.
Die nach den bisherigen Mustern hergestellten Vordrucke können aufgebraucht werden.
Eine Ausfuhrlieferung im nichtkommerziellen Reiseverkehr liegt vor, wenn der Gegenstand der Lieferung für private Zwecke bestimmt ist und im persönlichen Reisegepäck in das Drittlandsgebiet ausgeführt wird....